Tirol-Zuschuss - Heiz- und Wohnkostenzuschuss

08.03.2024 11:14

Tirol Zuschuss

Tirol-Zuschuss geht ab 1. März in die zweite Runde

  • Erhöhung der Einkommensgrenzen deckt KV-Abschlüsse ab 
  • Antragsfrist Tirol-Zuschuss 2024: 1. März bis 30. September 2024 
  • BezieherInnen des Tirol-Zuschuss 2023 wird Schreiben mit personalisierten Zugangsdaten sowie Link zu vorausgefülltem Antrag automatisch per E-Mail bzw. per Post zugeschickt 
  • Auszahlung erfolgt gestaffelt: Wohnkostenzuschuss unmittelbar, Heizkostenzuschuss im Vorfeld der Heizsaison 2024 im Herbst 
  • Informationen unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss – inkl. Tirol-Zuschuss-Rechner 

Ein Heizkostenzuschuss für jene, die es besonders schwer haben, und ein einkommens- und haushaltsgrößenabhängiger Wohnkostenzuschuss: Der Tirol-Zuschuss unterstützt Tiroler Haushalte bis in den Mittelstand – auch im Jahr 2024. Ab 1. März, bis 30. September 2024 kann der Zuschuss des Landes wieder beantragt werden. Die Einkommensgrenzen wurden um rund zehn Prozent erhöht.

Die Auszahlung des Tirol-Zuschuss erfolgt gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung durch ein einfaches und schnelles Genehmigungsverfahren ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Vorfeld der Heizsaison im Herbst 2024.

„Um die Tirolerinnen und Tiroler auch weiterhin zielgerichtet zu unterstützen, haben wurde der Tirol-Zuschuss an die aktuellen Bedingungen angepasst und verlängert. Dafür stehen insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung.

Wie hoch der Tirol-Zuschuss voraussichtlich sein wird, können sich Interessierte wieder vorab – ohne Rechtsanspruch – mittels Tirol-Zuschuss-Rechner ausrechnen. Dieser steht unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss zur Verfügung.

Nochmals einfachere Beantragung

Jene Haushalte, deren Tirol-Zuschuss 2023 (Heizkosten- und bzw. oder Wohnkostenzuschuss) bewilligt wurde, erhalten im Laufe des März per E-Mail bzw. per Post ein Schreiben der Abteilung Soziales des Landes Tirol mit personalisierten Zugangsdaten sowie einem Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag. Sollten sich die Einkommenssituation und Haushaltszusammensetzung nicht geändert haben, ist dies online lediglich zu bestätigen. Andernfalls können die Daten selbstständig und unkompliziert online geändert werden.

Haushalte von MindestsicherungsbezieherInnen sowie MindestpensionistInnen mit Bezug einer Ausgleichszulage, die den Tirol-Zuschuss im Vorjahr erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.

Kontaktmöglichkeiten und Informationen zum Zuschuss

Bei Fragen steht das Tiroler Hilfswerk (Telefonnummer: 0512 508 3693, E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at) zur Verfügung. Darüber hinaus steht auch die InfoEck-Hotline für Fragen unter 0800 800 508 während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 15 bis 17 Uhr zur Verfügung.

Alle Informationen rund um den Tirol-Zuschuss finden sich unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss. Das Antragsformular steht ab morgen, 1. März 2024 zur Verfügung.

Richtlinie Heizkostenzuschuss 2024.pdf herunterladen (0.62 MB)

Informationsblatt zur Einkommensberechnung Tirol Zuschuss 2.0.pdf heru

Richtlinie Wohnkostenzuschuss 2024.pdf herunterladen (0.77 MB)nterladen (0.12 MB)

 

08.03.2024